Zugang zu unseren Angeboten

Die Angebote beruhen auf den Rechtsgrundlagen des achten Sozialgesetzbuches „Kinder- und Jugendhilfe". Um den besonderen Lebenslagen angemessen zu begegnen, muss das Angebot „notwendig" und „geeignet" sein.

Der Hilfeplan ist Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung. Er wird von der Bezirkssozialarbeit / Vermittlungsstelle im zuständigen Sozialbügerhaus erstellt. Wenden Sie sich also bitte dorthin und besprechen Sie dort zuerst Ihre Situation und Ihren Bedarf.

Sozialbürgerhaus Neuhausen / Moosach
Ehrenbreitsteinerstr. 24
80993 München

Die für Sie zuständige Bezirkssozialarbeit erfragen Sie an der Infothek unter der Rufnummer: 089/233-96802

 

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